Häufig gestellte Fragen

Auf einen Blick: die wichtigsten Antworten zu Ihren Fragen und Anliegen als Eigentümer oder Mieter.

Häufig an uns gestellte Fragen von Eigentümern und Vermietern

Was kostet mich die Verwaltung durch Lichtblick-Immobilienlösungen?

Die Verwaltergebühren werden in der Regel pro Wohneinheit oder pro Quadratmeter Wohnfläche berechnet. Die genaue Berechnung kann je nach Vertrag und Leistungsumfang variieren. Es ist wichtig zu verstehen, welche Leistungen in den Gebühren enthalten sind und ob es zusätzliche Kosten geben könnte.

Was ist unter dem "Extra" von Lichtblick-Immobilienlösungen zu verstehen?

Das „Extra“ bezieht sich auf die Kombination verschiedener Kompetenzfelder und Leistungen, welche zu einer auf Ihre Bedarfe zugeschnittene Immobilienstrategie führen.

Was sind die Lebenszyklusphasen einer Immobilie?

In den überwiegenden Fällen wird sich Ihre Immobilie sowohl technisch, als auch wirtschaftlich mitten in einer von drei Lebenszyklusphasen befinden. Diese beginnen mit der Gebäudeherstellung, setzen sich fort in der konkreten Bewirtschaftung der Immobilie und münden schließlich in der Gebäudeverwertung.

Ist es auch ohne eigene Investitionsmittel möglich Lichtblick-Immobilienlösungen zu beauftragen?

Das kommt auf das Objekt und Ihre Ziele an. Wo es erforderlich ist, können institutionelle Investoren eine erfolgreiche Strategie ergänzen. Entscheidend ist eine vertrauensvolle Planung und das gemeinsame Engagement aller Beteiligten.

Was umfasst die wirtschaftliche Aufbereitung einer Immobilie durch Lichtblick-Immobilienlösungen?

Unter einer wirtschaftlichen Aufbereitung fällt beispielsweise das Herstellen einer geordneten Betriebskostenabrechnung, die Vertragsgestaltung mit Versorgern und Mietern oder das sicherstellen von Liquidität im Hauskonto.

Was umfasst die technische Aufbereitung einer Immobilie durch Lichtblick-Immobilienlösungen?

Unter einer technischen Aufbereitung fällt beispielsweise das Ersetzen, Instandsetzen oder die Modernisierung von technischen Anlagen und Bauteilen oder das Schaffen von Mieteinheiten durch eine gezielte Flächenertüchtigung und -Verwertung.

Was bedeutet Entbrutalisierung?

Entbrutalisierung ist ein von Lichtblick-Immobilienlösungen angebotenes Verfahren mit dem Ziel der kosteneffizienten Anschlussvermietung von Wohneinheiten. Im Rahmen der Entbrutalisierung wird die Besichtigungsfähigkeit einer Mieteinheit hergestellt. Dazu wird die Mieteinheit umfänglich gereinigt, sowie geheizt oder gelüftet und mit Leuchtmitteln ausgestattet. Das durch Lichtblick-Immobilienlösungen angebotene Verfahren schließt die Lücke zwischen Leerstand und umfassender Renovierung, Instandsetzung, Sanierung oder Modernisierung und ist auf alle Arten von Mieteinheiten anwendbar. Je umfangreicher und systematischer der Wohnungsbestand (z.B. Plattenbauten) desto größer die effektive Kostenersparnis. Aber auch für wenige Mieteinheiten kann sich das Verfahren bereits auszahlen.

Was ist der Online-Servicebereich von Lichtblick-Immobilienlösungen?

Der Online-Servicebereich ist der schnellste Weg zu Lichtblick Immobilienlösungen. Dort können Sie als Eigentümer zum Kundenvertrag gehörende Dokumente einsehen und organisieren sowie Ihre Anliegen an uns formulieren und viele weitere Funktionen bequem über das Internet vornehmen.

Wo finde ich den Online-Servicebereich von Lichtblick-Immobilienlösungen?

Unter https://portal.hausverwaltung-halle-saale.de können Sie sich direkt in Ihren persönlichen Bereich anmelden oder Ihren Zugang aktivieren. Alternativ betätigen Sie die Schaltfläche „Serviceportal“ oben in der Menüleiste hier auf unserer Website, um zur Anmeldung oder Aktivierung zu gelangen.

Häufig an uns gestellte Fragen von Mietern

Was kann ich als Mieter von Lichtblick-Immobilienlösungen als Hausverwaltung erwarten?

Ihrem Mietvertrag entsprechend erhalten Sie von uns eine nachvollziehbare und rechtssichere Betriebskostenabrechnung. Mängel und Schäden sind trotz Termindruck in Handwerksbetrieben durch unsere Partner schnell und fachgerecht behoben. Wir informieren Mieter unkompliziert und rechtzeitig zu allen wichtigen Anliegen von Mietbeginn bis Ende.

Wie erreiche ich die Hausverwaltung von Lichtblick-Immobilienlösungen?

Zu unseren Sprechzeiten erreichen uns unter der Telefonnummer 0345 2390 7718 und davon unabhängig ganz bequem über das Internet. Per Email an image@lichtblick-immobilienloesungen.de oder über den Online-Servicebereich.

Wie sind die Sprechzeiten der Hausverwaltung von Lichtblick-Immobilienlösungen und wie erreiche ich diese in Notfällen, z.B. bei einer Havarie?

In der Regel stellen wir uns bei Ihnen schriftlich als Hausverwaltung vor und informieren über die für das Haus jeweils zuständigen Ansprechpartner, zum Beispiel auf Aushängen in Ihrem Hausflur. Notieren Sie sich die dort aufgeführten Kontakte und schauen Sie zur Sicherheit regelmäßig nach neuen Informationen am Aushang. Sollte einmal ein Aushang fehlen oder Sie auf keinem anderen Weg von uns die notwendigen Informationen erhalten haben, dann sprechen Sie uns bitte direkt an. Zum Beispiel telefonisch zu unseren Büro-Sprechzeiten, als Nachricht auf WhatsApp sowie über Email oder das Online-Serviceportal.

Aktuelle Büro-Sprechzeiten:

Montag 10:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 10:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch 10:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 10:00 – 15:00 Uhr

Was ist der Online-Servicebereich von Lichtblick-Immobilienlösungen?

Der Online-Servicebereich ist der schnellste Weg zu Lichtblick-Immobilienlösungen. Dort können Sie als Mieter zum Mietvertrag gehörende Dokumente einsehen und organisieren sowie Ihre Anliegen an uns formulieren und viele weitere Funktionen bequem über das Internet vornehmen.

Wo finde ich den Online-Servicebereich von Lichtblick-Immobilienlösungen?

Unter https://portal.hausverwaltung-halle-saale.de können Sie sich direkt in Ihren persönlichen Bereich anmelden oder Ihren Zugang aktivieren. Alternativ betätigen Sie die Schaltfläche „Serviceportal“ oben in der Menüleiste hier auf unserer Website, um zur Anmeldung oder Aktivierung zu gelangen.

Was ist bei einem Mangel oder Schaden in meiner Wohnung für mich zu tun?

Mängelmeldungen können in der Regel schriftlich oder telefonisch erfolgen. Bitte informieren Sie uns umgehend über jegliche Reparaturbedarfe, z.B. per Email oder in Ihrem Zugang zum Online-Servicebereich.

Muss ich mich als Gewerbemieter an den Kosten der Hausverwaltung beteiligen?

Nur wenn es mit dem Mietvertrag vereinbart wurde.

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